Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dr. Peggy Jacob | Textarbeit und Schreibcoaching Berlin

I Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind die branchenüblichen Dienstleistungen eines freien Lektorats mit individueller Schreibberatung und Autorinnenbetreuung.

Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Dr. Peggy Jacob | Textarbeit und Schreibcoaching Berlin (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag der jeweiligen Kundin (nachfolgend „Auftraggeberin“ genannt) durchgeführt.

II Geltungsbereich

Für alle mit der Auftragnehmerin abzuschließenden bzw. abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Auftragnehmerin erkennt von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen der Auftraggeberin nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB durch die Auftraggeberin anerkannt.

III Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeberin kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Auftragnehmerin zustande. Die Auftragnehmerin hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Eingang der zu bearbeitenden Daten oder Unterlagen wird der Auftrag verbindlich.

Mündlich erteilte Aufträge seitens der Auftraggeberin und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt.

Die Auftraggeberin kann sich für die redaktionellen Dienstleistungen der Auftragnehmerin vor Vertragsabschluss ein verbindliches Angebot erstellen lassen, welches auf repräsentativen Probeseiten basiert. Dieses Angebot verliert, sofern nichts anderes im Angebot vereinbart ist, zwei Wochen nach Erstellung seine Gültigkeit.

IV Pflichten der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sie alle erforderlichen Nutzungsrechte (Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten) an den von ihr gestellten Materialien und Texten hat bzw. erworben hat und daher frei darüber verfügen kann. Die Auftraggeberin stellt die Auftragnehmerin von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei der Auftragnehmerin entstehen können.

Die Auftraggeberin ist verpflichtet, den Verwendungszweck des zu bearbeitenden Textes anzugeben. Sollte der Text für einen anderen als den angegebenen Zweck verwendet werden, kann die Auftraggeberin daraus keinerlei Schadensersatzansprüche ableiten.

Die Auftraggeberin ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Lieferung des Textmaterials (einschließlich der dazugehörigen Anlagen) verantwortlich. Sie trägt auch das Risiko für die Übermittlung des Materials, soweit nicht aus dem Risikobereich der Auftragnehmerin Probleme bei der Übermittlung auftreten.

Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich der Auftraggeberin liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Leistung der Auftraggeberin trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft die Auftragnehmerin keinerlei Schuld an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat die Auftraggeberin keine Ansprüche gegen die Auftragnehmerin. Der Auftrag sollte möglichst genaue Angaben zu Art und Umfang der geforderten Leistung enthalten.

Kommt die Auftraggeberin vor oder während der Bearbeitung ihren Mitteilungspflichten nicht in angemessener Weise nach, kann sie nach Beendigung des Auftrages keine Ansprüche hinsichtlich einer fehlerhaften Ausführung gegen die Auftragnehmerin geltend machen.

Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Die Auftragnehmerin kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an Dritte abtreten oder übertragen. Die Auftraggeberin erteilt dazu ausdrücklich ihre Zustimmung. Solange die Auftraggeberin über die Übertragung nicht informiert wurde, ist sie berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an die Auftragnehmerin zu zahlen.

V Lieferung

Die von der Auftragnehmerin bearbeiteten Texte werden entweder persönlich übergeben oder per E-Mail verschickt. Wünscht die Auftraggeberin eine Lieferung per Post (in Papierform oder auf CD), werden ihr die Kosten für Porto und Verpackung in Rechnung gestellt.

Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt, sofern nichts anders vereinbart, mit dem Eingang des zu bearbeitenden Materials bei der Auftragnehmerin. Bei verzögerter Einreichung der Unterlagen durch die Auftraggeberin oder bei nachträglich vereinbarten Veränderungen kann sich die Lieferzeit verlängern. Über auftretende Verzögerungen wird die Auftraggeberin umgehend informiert. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn das bearbeitete Material innerhalb der vereinbarten Frist mit der üblichen Sorgfalt an die Auftraggeberin abgeschickt worden ist.

Die Auftragnehmerin ist um die strikte Einhaltung der festgesetzten Liefertermine bemüht und gerät in Verzug, wenn die Leistungen unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht erbracht werden. Nach deren Ablauf kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeberin aus einer verspäteten Lieferung entstehen, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

VI Gewährleistung

Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die erbrachte Dienstleistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Erhalt schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche der Auftraggeberin. Die Gewährleistungsansprüche der Auftraggeberin entfallen ebenfalls, sofern diese an den erbrachten redaktionellen Arbeiten Veränderungen vorgenommen hat.

Bei fehlerhafter Ausführung der Arbeit ist die Auftragnehmerin berechtigt, zunächst eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder von der Auftragnehmerin trotz angemessener Fristsetzung durch die Auftraggeberin verweigert wurde, kann die Auftraggeberin von ihrem Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) Gebrauch machen.

Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist die Auftraggeberin nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch der Auftraggeberin unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VII Rücktrittsrecht

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Erbringung vereinbarter Leistungen aus Gründen abzulehnen, die für die Auftragnehmerin eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Verletzung von urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen steht.

Die Auftraggeberin hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann von der Auftraggeberin kein neues, den Anforderungen der Auftragnehmerin entsprechendes Material zur Verfügung gestellt werden, hat die Auftraggeberin Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft die Auftragnehmerin an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung keine Schuld, so sind von dem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei der Auftragnehmerin bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin sind ausgeschlossen. Sind in diesem Fall seitens der Auftraggeberin noch keine Zahlungen erfolgt, so kann die Auftragnehmerin den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

VIII Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch die Auftraggeberin ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis eine Woche vor geplantem Leistungsbeginn fallen keine Stornogebühren an.

IX Preise

Für die Verträge gelten, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise der Auftragnehmerin. Die Preislisten der Auftragnehmerin enthalten ausschließlich Nettopreise. Seitenpreise beziehen sich auf eine Normseite von maximal 30 Zeilen à 60 Anschlägen (inklusive Leerzeichen). Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten.

Preisänderungen für die Erbringung von Leistungen für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin mindestens zwei Wochen vor geplantem Leistungsbeginn mit neuen Preisen angekündigt werden. In diesem Fall hat die Auftraggeberin ein Rücktrittsrecht, welches innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden muss.

Bei umfangreicheren Aufträgen ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung oder Ratenzahlungen für einzelne Textabschnitte zu verlangen und erst nach Erhalt des jeweiligen Rechnungsbetrages Leistungen zu erbringen.

Für Express-, Wochenend- und Nachtarbeiten werden der Auftraggeberin Zuschläge in Höhe von 50 Prozent in Rechnung gestellt.

X Zahlungen

Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf das von der Auftragnehmerin angegebene Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

Kommt die Auftraggeberin mit ihrer Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat sie ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozent über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit die Auftragnehmerin nicht einen höheren Schaden nachweist.

XI Haftung und Haftungsausschluss

Die Auftragnehmerin haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und nur maximal in Höhe des Auftragswertes. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreterinnen der Auftragnehmerin.

In allen anderen Fällen haftet die Auftragnehmerin nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird von der Auftragnehmerin grundsätzlich ausgeschlossen. Stilistische Korrekturen sind stark vom Sprachgefühl der Lektorin abhängig und können nur als Verbesserungsvorschläge verstanden werden, die immer durch die Auftraggeberin geprüft werden müssen.

Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der Auftraggeberin, wenn Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen infolge technischer Betriebsstörungen oder höherer Gewalt eingetreten sind. Für Mängel, die auf Versäumnissen der Auftraggeberin bzw. auf unvollständigen, unrichtigen oder unleserlichen Vorlagen beruhen, haftet die Auftragnehmerin nicht.

Bei Lieferung per E-Mail haftet die Auftragnehmerin nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten, jedoch nicht für deren Verlust oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Gefahr der Auftraggeberin.

XII Geheimhaltung und Datenschutz

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr von der Auftraggeberin überlassenen Daten vertraulich zu behandeln und alle Sachverhalte und Informationen, die ihr durch das Geschäftsverhältnis bekannt werden, geheim zu halten, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt.

Persönliche Angaben der Auftraggeberin werden von der Auftragnehmerin ausschließlich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Wird der Auftrag an ein anderes Unternehmen weitergeleitet, ist auch dieses zum vertraulichen Umgang mit den Daten verpflichtet.

Die Auftraggeberin darf bei Referenzen oder Veröffentlichungen die Auftragnehmerin nur nennen, wenn diese vorher zugestimmt hat.

XIII Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen die Auftraggeberin auch an jedem anderen Gericht gelten zu machen.

Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XIV Sonstiges

Sollten einzelne Teile der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB voll wirksam.

Stand: März 2022